WERBUNG

Warum entscheidet ein Privatunternehmen über aktuarielle Sterbetafeln?

27.9.2018 – Es kann nur wundern, warum in einer bilanziell und steuerlich für viele Unternehmen so bedeutenden Frage ein Privatunternehmen über anzuwendende aktuarielle Sterbetafeln in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) entscheidet und nicht die für derartige Fragen eigentlich weit geeignetere Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) als Berufsvereinigung aller Aktuare in Deutschland.

Dort werden sonst auch biometrische Berechnungsgrundlagen in qualitativ hochwertig besetzten Arbeitsgruppen erarbeitet, was bereits eine intensive Prüfung sicherstellt. Sodann aber werden diese Ausarbeitungen noch durch die entsprechende Fachgruppe geprüft, bevor die Ergebnisse mit allen Statistiken und Herleitungen auch noch für alle Mitglieder zur Diskussion gestellt werden. Deren Rückmeldungen werden dann sorgfältig erwogen und fließen in die Endfassung ein, bevor diese vom Vorstand der DAV verabschiedet wird.

Es ist offensichtlich, dass ein solches Verfahren für die Erstellung biometrischer Berechnungsgrundlagen eine weit bessere Qualität und Akzeptanz sicherstellen kann, als wenn nur irgendein Privatunternehmen diese erstellt.

Warum die DAV sich bei der Politik wie etwa beim Finanzministerium nicht Gehör verschafft, damit sie statt eines Privatunternehmens als die richtige Institution anerkannt wird, die Sterbetafeln und übrige Berechnungsgrundlagen für die bAV erstellt, ist nicht nachvollziehbar. Der Einfluss der Privatwirtschaft wird ja nicht unangemessen bis in den Vorstand der DAV gehen!

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Heubeck korrigiert seine neuen Richttafeln”.

WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe