Warum äußert sich der GDV nicht dazu?

10.1.2022 – In der Vergangenheit haben Versicherer doch auch für Kunden positive Entscheidungen in ihren Bedingungen schnell wieder zu ihren Gunsten klargestellt. Beispiel Ablaufleitung innerhalb der Grundmauern Rohrbruch durch Wuzeleinwuchs. Damals hatte der Versicherungsombudsmann noch solche „grundlegenden” Entscheidungen gefällt.

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Ich habe kein Verständnis dafür, dass sich der Versicherungsombudsmann nicht bereits früher eindeutig positioniert hat. Dazu ein Auszug aus der Verfahrensordnung:

„(3) Der Beschwerdegegner kann in jeder Lage des Verfahrens beantragen, dass der Ombudsmann eine Beschwerde als Musterfall unbeschieden lässt, sofern er plausibel machen kann, dass es sich um eine Frage von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung handelt. Der Beschwerdegegner hat sich jedoch zu verpflichten, dem Beschwerdeführer die erstinstanzlichen Gerichts- und Anwaltskosten zu erstatten, und zwar auch, falls der Beschwerdegegner vor Gericht obsiegen sollte.“

Ich halte die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht für richtig. „Ausschlaggebend ist, daß das Wasser entgegen dem technisch geplanten Ablauf und damit zugleich gegen den Willen des VN [...] bestimmungswidrig ausgetreten ist.” (Dietz, Wohngebäudeversicherung Kommentar, 2. Auflage).

Der technisch geplante Ablauf bei einer Dusche ist, dass das Wasser aufgrund der Verfugung nicht in das Mauerwerk dringen soll. Warum äußert sich auch nicht der Gesamtverband der Deutschen Versicheurngswirtschaft dazu? Er verfasst Musterbedingungen und sollte diese auch erläutern/ kommentieren.

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Leserbrief: „Es ist problematisch, eine solche Klarstellung einzuführen”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

+Peter Schramm - Auslegung der Musterbedingungen soll der Entwicklung der Rechtsprechung folgen. mehr ...

Erwin Daffner - Bedingungstext, der seit über 40 Jahren nahezu unverändert verwendet wird. mehr ...

Rüdiger Falken - Sachbearbeitung wird revisionssicher regulieren. mehr ...

Peter Schramm - Anpassungen nicht zu vermeiden. mehr ...

Erwin Daffner - Versicherungs-Bedingungen haben sich nicht gravierend verändert. mehr ...

Oliver Henkel - Auch bei Neubauten können Fugen undicht werden. mehr ...

Schlagwörter zu diesem Artikel
Beschwerde · Bundesgerichtshof · Gebäudeversicherung · Versicherungsombudsmann
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