20.5.2020 – Der Mann hat also vor Gericht sein „Recht'' erstritten. Doch war es wirklich rechtens?
Soweit mir bekannt ist, steht diese sogenannte Soforthilfe denjenigen zu, deren Betrieb/ Unternehmen nicht vorher, sondern während der Corona-Pandemie in Schieflage geraten ist. Und da hier zu lesen ist, dass er dem Finanzamt/ Staat/ dem Volk (uns!) seit 2017 Steuern schuldet, hätte er diese Soforthilfe erst überhaupt nicht bekommen dürfen.
Wie im Übrigen auch einige ,,Clanmitglieder'', die diese Hilfe sogar dreisterweise mehrfach beantragt und auch bekommen haben. Abschließend bleibt für mich persönlich festzustellen: „Deutschland, ich habe Angst um dich''!
Wolf Bültmann
zum Artikel: „Darf eine Corona-Soforthilfe gepfändet werden?”.
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