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Vorteil für Beamte?

7.3.2002 – das vorliegende Urteil des BGH sieht für mich persönlich so aus, daß über eine Klage von Beamten und deren angeblicher Benachteiligung, Beamte gerichtet haben und somit vor allem Beamte besser gestellt wurden.

Oh, habe ich da etwa Parteilichkeit unterstellt?

Die gleich gerichtete Presse, sagt natürlich mit keiner Silbe, daß die"armen" Beamten zeit Ihres Beamtenlebens nicht einen Pfennig für ihre 8222 Euro; gesetzliche 8220 Euro; Altersvorsorge aufbringen müssen da dies durch ihren Dienstherrn geschehen muß.

Diese Regelung hatte früher durchaus auch Sinn, gab es doch Beamte, die in einer so niedrigen Besoldungsstufe waren, daß für Altersvorsorge kein Platz geblieben ist. Aber Hand aufs Herz, diese Beamten gibt es doch gar nicht mehr.

Ferner können Beamte auch noch den steuerlichen Satz für Vorsorgeaufwendungen voll ausnutzen - dieser wird bei Arbeitnehmern, wie wohl jedem bekannt ist, allein schon durch die Sozialabgaben aufgefressen - also wieder einmal aller Vorteil den Beamten.

Und sind wir mal ehrlich, glaubt wirklich irgend jemand, daß die Regierung (egal welcher Partei) die Besteuerung der Beiträge zur GRV aufheben wird? Oh nein, man wird fehlende Mittel in den Vordergrund stellen oder weiter artfremde Steuern erheben, um damit (angeblich) die Rentenbeitragsbelastung zu senken oder stabil zu halten.

Fazit ist aber, daß ich genau dieses Urteil erwartet habe, obwohl ich auf die Vernunft der Bundesrichter hoffte( 8211 Euro); eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.

Thomas Schmidt

texhex69@gmx.de
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