24.4.2017 – Vielmehr erwarten die Vorsorgenden, dass die abgeschlossenen Verträge und der Bestandsschutz im Rahmen der Versicherungslaufzeit eingehalten werden! Dem ist doch nicht so.
2004 wurde in einer „Nacht- und Nebelaktion” von der damaligen Regierung SPD/Grüne, Leitung Horst Seehofer, der § 229 SGB V eingeführt. Erst bei der Auszahlung des Kapitals wurden die 6,3 Millionen Altersvorsorgenden aufgeklärt, dass man sie um circa 20 Prozent ihrer geplanten Altersvorsorge erleichtert!
Noch heute gibt es viele Unwissende, da weder der Versicherungsgeber, noch der Arbeitgeber und schon gar nicht der Staat darauf aufmerksam machen. Natürlich geht damit gesetztes Vertrauen dahin.
Norbert Wichmann
zum Artikel: „Deutsche sind ahnungslos in punkto Rente”.
Peter Schramm - Information wird nicht zur Kenntnis zu genommen. mehr ...
Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.