23.6.2011 – Es ist nicht Sache des BGH, die Umstände des Einzelfalls zu eruieren, sondern der Vorinstanz. Hätte die Vorinstanz die Umstände dieses Falles eingehend untersucht, hätte der BGH die Entscheidung der Vorinstanz überprüfen können und dann bestätigen oder verwerfen.
Das allerdings auch nur, wenn gegen das Urteil der Vorinstanz wieder Einspruch eingelegt worden wäre. Es bleibt also nur abzuwarten, bis dem BGH wieder einmal eine solche Gelegenheit gegeben sein wird.
Franz Karl Schwarz
zum Artikel: „Erstes BGH-Urteil zur Quotelung bei grober Fahrlässigkeit”.
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