12.12.2019 – Es ist doch ganz einfach: Umstellung aller Altersvorsorgeprodukte und biometrischer Risiken auf eine laufende Bestandspflege-Courtage, welche nach einigen Jahren auf dieselbe Summe kommt wie eine Abschlussprovision (AP). Wie bei den meisten in der Sachversicherung bereits üblich.
Wenn Vermittlerbetriebe oder Vertriebsorganisationen ihren Vermittlern vorfinanzierte AP-Leistungen erbringen müssen, damit diese überleben können, sollen diese Gesellschaften dies auf eigenes Risiko betreiben (Betriebsmitteldarlehen an Mitarbeiter) und nicht auf Kosten des Versicherungskollektivs.
Dies würde sofort zu einer besseren Selektion der Vertriebsmitarbeiter führen, da es auf einmal „das eigene Geld” ist, welches im Vertrauen „verliehen” wird. Oder ein Darlehen bei den Versicherungs-Gesellschaften aufnehmen, welches direkt verzinst zurückgezahlt wird und nicht für das Kollektiv als fatale Provisionsvorschüsse deklariert wird.
Bei einem Darlehen haben die Versicherer wiederum Möglichkeiten, dies eventuell nach eigenen Regeln zu subventionieren. Einfach die Vorfinanzierung solcher Vorgänge über die Belastung des Kollektivs per Gesetz verbieten, indem keinerlei verrechnende Buchungen im Rahmen der Bilanz erlaubt sind, Punkt!
Es stellt sich nur die Frage, wie viel politischer Wille hier besteht und welche Lobby hier wirklich das Sagen hat. Den Vertrieb bluten zu lassen, ist viel einfacher, als die Forderungen gesetzlich bei den Unternehmen durchzusetzen.
Marco Mauricio Berg
zum Artikel: „So viel Abschlussprovision erhalten Vermittler”.
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