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Vor Erster Hilfe noch juristisch beraten lassen?

16.6.2017 – Fraglich, ob der beklagte Versicherer auch die Leistung verweigert hätte, wenn der Schaden geringer gewesen wäre.

Für wie blöd muss man Menschen halten, wenn man eine Leistung verweigert, die – leicht ersichtlich – mit der eigentlichen, versicherten Tätigkeit untrennbar verbunden war? Oder erwarteten die Juristen des Versicherers etwa, dass man sich zuerst juristisch beraten lässt, bevor man Erste Hilfe leistet?

Aber es ist immer wieder dasselbe: Erst mal die Leistung verweigern – viele lassen sich dann davon abschrecken, vor dem Kadi Recht zu suchen.

Ulrich Schilling

u.g.a.schilling@t-online.de

zum Artikel: „Angriff im Kuhstall”.

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Leserbriefe zum Leserbrief:

Peter Schramm - Geschädigter hatte zu keinem Zeitpunkt irgendeinen Nachteil. mehr ...

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