Von Luxus kann nicht die Rede sein

4.2.2003 – Im Beitrag vom 3. Februar überschrieben Sie die Grundsicherung als Sozialhilfe de luxe. Von Luxus kann in diesem Zusammenhang aber kaum die Rede sein. Denn nicht der Anspruch selbst wird neu geregelt, sondern das Verfahren.

Ein Anspruch besteht in den meisten Fällen auch auf Sozialhilfe, nur wird dieser häufig nicht geltend gemacht, weil die Behörden auf etwa unterhaltspflichtige Kinder zurückgreifen könnten und die Anspruchsberechtigten dies vermeiden wollen.

Die Grundsicherung erleichtert somit vor allem den Zugang zur Leistung, weil ein Rückgriff in den meisten Fällen nicht zu erwarten ist. Die Höhe der Grundsicherung orientiert sich am Sozialhilfeniveau zuzüglich einem pauschalierten Aufschlag für Sonderbedarfe.

Die stellt aber kaum einen Luxus dar; häufig wird neben der Grundsicherung ein weiterer Anspruch auf (ergänzende) Sozialhilfe bestehen, wenn Sonderanschaffungen notwendig werden, die insgesamt höher anzusetzen sind als die pauschale Berechnung im Rahmen der Grundsicherung.

Frank Braun

info@bundderversicherten.de

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