Von Facebook sollte man sich fernhalten

2.4.2019 – Da reagiere ich mit Unverständnis: Wie man immer noch Facebook-Fanpages (und andere Produkte dieses Unternehmens) empfehlen kann, ist mir angesichts der EUGH-Entscheidung vom 05.06.2018 – C-210/16, dem Beschuss der Datenschutzkonferenz vom 05.09.2018 und dem laufenden Anhörungsverfahren in Berlin (BlnDI-Jahresbereicht 1.7., S. 44ff) doch recht schleierhaft.

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Da sich Facebook nachhaltig weigert, sich an Europäisches Datenschutzrecht zu halten und immer nur Ausflüchte sucht dieses zu umgehen, sollte man sich von allen Facbook-Apps fernhalten. Dazu gehört auch der „Spähdienst” WhatsApp.

Enno Peters

petersenno@web.de

zum Artikel: „Wie kann man als Makler heute digital verkaufen?”.

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