Von der Weisheit der Richter

4.4.2019 – Dass die Richter oftmals „mehr” wissen, beruht vermutlich auf deren „Lebenserfahrung“. Denn selbstverständlich hätte der Bestohlene „nur“ seine Geldbörse zurück haben wollen, aber keine Bestrafung des Diebes durch die Strafverfolgungs-Behörden verlangt. Soweit die „Lebenserfahrung” – und die Weisheit der Richter!

Dass die Berufsgenossenschaft (BG) oftmals jegliche Haftung ablehnt, weil – natürlich – man sich immer bestehlen lassen und keinen „Unfall“ riskieren soll, ist bekannt. Nur – solche „lebensfremde“ Erwägungen werden selten „in Ruhe“ gemacht. Nötig ist eben sofortiges Handeln. Ob das von der BG auch berücksichtigt wird?

Wie das Leben so spielt: abwarten und Tee trinken – sofern das nötige Kleingeld noch vorhanden ist.

Ulrich Schilling

u.g.a.schilling@t-online.de

zum Artikel: „Arbeitsunfall während nächtlicher Verbrecherjagd”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Oliver Dütsch - Klagen und andere zur Kasse bitten. mehr ...

Peter Schramm - Der Geschädigte muss den Vollbeweis erbringen. mehr ...

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