WERBUNG

Von den Rahmenbedingungen der Versicherer hängt es ab

20.9.2022 – Was ist denn eigentlich das „bestmögliche Interesse des Versicherungsnehmers”? Eine Legaldefinition dafür ist in keinem Gesetz normiert, bleibt also der Auslegung der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalles überlassen.

Aber ist der Streit um das Verständnis dieses „Formelbegriffs” tatsächlich der Kern der Diskussion? Die Probleme des Vertriebs oder des Ansehens des Berufsstandes der Versicherungsvermittler sind damit am wenigsten verbunden.

Werden die Interessen des Versicherungsnehmers nicht berücksichtigt, gar verletzt, sind die wirklichen Ursachen tiefer liegend. Wie der Vertrieb arbeiten kann, hängt von den Rahmenbedingungen ab, die der Versicherer setzt. Dort beginnt das bestmögliche Interesse des Versicherungsnehmers als Leitgedanke zu wirken.

Gelingt es, die Geschäftsziele damit in Einklang zu bringen, ist ehrliche, redliche Versicherungsvermittlung auch gewährleistet.

Thomas Gottschling

tgprivatmail@aol.com

zum Leserbrief: „Versicherer muss auch im Vertrieb im Interesse des Versicherungsnehmers handeln”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Versicherungsvermittler · Versicherungsvermittlung
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe