Von Abkürzungen ist abzuraten

4.10.2022 – Guter Beitrag, allerdings wird „Guten Tag ...” zu Unrecht als „persönliche” Variante der Anrede eingestuft. Schon seit Jahren ist diese Form der Anrede üblich und akzeptiert, während das steife „Sehr geehrte(r) ...” langsam verschwindet.

Wenn man einen geschäftlichen Termin wahrnimmt, grüßt man den Besuchten schließlich auch nicht mit „Sehr geehrte(r)...” von etwaigen Bücklingen und oder Kratzfüßen ganz zu schweigen.

Leider findet der zunehmende Gebrauch der mehr oder weniger sinnentleerten „Disclaimer” keine Erwähnung. In einem vernünftigen Anschreiben hat dieser nichts verloren, zumal die erhoffte rechtliche Wirkung nicht existent ist. Von Abkürzungen wie VG, LG oder schlimmerem ist in geschäftlicher Korrespondenz abzuraten.

Auch in privater / persönlicher Korrespondenz wirken solche Formulierungen eher anmaßend. Das Gleiche gilt für die „Grüße nach ...” Im Zeitalter von Vorlagen und Autokorrektur kann man sich mit Eile kaum herausreden, dieses Argument wird beim Empfänger eher das Gefühl erzeugen, dem Sender nicht besonders wichtig zu sein.

Der Rat, das wesentliche Anliegen vollständig im Betreff zu spiegeln, ist dagegen goldrichtig, niemand hat Lust und Zeit seine E-Mail-Flut anhand kryptischer, verstümmelter oder durch Ketten von AW:, Re: etc. verunstalteter Hinweise zu qualifizieren.

Mit freundlichem Gruß, A. Arendt

P.S. Auf keinen Fall automatisierte Nachrichten verwenden, die als solche kenntlich sind und obendrein nicht direkt beantwortet werden können.

Antony Arendt

arendt@westostwest.de

zum Artikel: „Wie Sie in E-Mails Wertschätzung für Kunden ausdrücken”.

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