Vom Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers

7.12.2022 – Mit Schmunzeln stelle ich immer wieder fest, wie gerne die Gerichte immer das „Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers” zur Grundlage ihrer Entscheidungen machen. Die tägliche Praxis in den Schadenabteilungen zeigt, dass nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers immer grundsätzlich alles versichert ist. Auch das, was über die Allgemeinen Versicherungs-Bedingungen und vereinbarte Klauseln ausgeschlossen ist.

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Hans-Peter Bierlein

alle@insgold.de

zum Artikel: „Gebäudeversicherer muss bei schleichendem Erdrutsch leisten”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Erwin Daffner - Maßnahmen werden gekürzt, da für den Versicherer nicht nachvollziehbar. mehr ...

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