9.6.2017 – Das rechtswidrige Vorgehen der Sparkassen und Banken wird folgenlos bleiben. Allerdings nur im strafrechtlichen Sinne. Denn die Kunden, die dort zu einem Wechsel in einen Wohn-Riester-Vertrag überredet werden, zahlen letztendlich die Zeche und haben die Folgen alleine zu tragen.
Die Bankmitarbeiter müssen ihre Sollvorgaben an Abschlüssen erüllen, ansonsten riskieren sie ihren Arbeitsplatz. Also stöbern sie weiterhin in den Konten der Bankkunden auf der Suche nach möglichen Abschlüssen.
Vom Gesetzgeber wird das nicht erkannt beziehungsweise toleriert. „Verbraucherschützer” interessiert das alles nicht, vermutlich lässt sich das Thema „nicht gut verkaufen”. Die aktuell bestehenden gesetzlichen Vorschriften beziehungsweise Verordnungen sind wirkungslos.
Reinhard Durchholz
zum Leserbrief: „Wird umgedeckt?”.
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