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Volle Transparenz

17.6.2020 – Das Rechtsgutachten ist für jedermann transparent auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einsehbar: „Rechtsgutachten zu Verfassungsmäßigen Grenzen für ein Obligatorium und von Opting-Out-Modellen in der zusätzlichen Altersvorsorge erstellt im Auftrag der Kommission ‚Verlässlicher Generationenvertrag? von Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer, Rechtswissenschaftliche Fakultät Westfälische Wilhelms-Universität Münster”.

Zusammenfassung: „Das Rechtsgutachten untersucht die Frage der Umsetzbarkeit eines Obligatoriums und von Opting-Out-Modellen in der zusätzlichen Altersvorsorge. Die Einführung derartiger Systeme ist danach je nach Ausgestaltung im Einzelnen von der Gesetzgebungskompetenz des Bundes gedeckt und kann auch ... durch Sozialversicherungsträger durchgeführt werden. Obligatorium und Opting-Out-Modelle sind grundsätzlich auch mit den Grundrechten vereinbar. ... die Schaffung eines Obligatoriums liegt noch im Rahmen des Beurteilungs- und Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers. Eine Erstreckung auch auf Selbständige ist möglich. ... Das Leistungsspektrum kann neben der Alterssicherung auch die Erwerbsminderung umfassen.”

Also volle Transparenz, wie auch Prostetnik Vogon Jeltz sagt: „Was soll das heißen, Sie sind niemals auf Alpha Centauri gewesen? Ja du meine Güte, Ihr Erdlinge, das ist doch nur vier Lichtjahre von hier. Tut mir leid, aber wenn Sie sich nicht einmal um Ihre ureigensten Angelegenheiten kümmern, ist das wirklich Ihr Problem."

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Grundsatz wird ausgehebelt”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersvorsorge · Erwerbsminderung · Private Krankenversicherung
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