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Viele Selbstständige sind bereits verpflichtet

5.2.2018 – In einem Sozialstaat kann man nicht eine Gruppe der Bevölkerung sich schlicht selbst überlassen. So sind Selbstständige bereits verpflichtet, eine Krankenversicherung inklusive Pflegeversicherung oder eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall zu haben, die der Versicherer auch bei Zahlungsverzug nicht kündigen darf.

Für selbstständige Landwirte, Künstler und Publizisten, Lehrer, Handwerker, Hebammen, Physiotherapeuten gibt es bereits eine Altersvorsorgepflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung mit teils Befreiungsmöglichkeit, wenn ausreichende anderweitige Vorsorge nachgewiesen wird.

Zahlreiche Kammerangehörige wie Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten haben gar selbst vom Gesetzgeber gewünscht, dass dieser auch gerade für die Selbstständigen Versorgungswerke mit Zwangsmitgliedschaft und Zwangsbeiträgen einrichtet. Offenbar halten diese es bis heute für eine gute Idee. Allerdings hat der Gesetzgeber neue Versorgungswerke für Kammern oder deren Ausweitung vor vielen Jahren schon verboten.

Warum also sollte nicht auch eine Pflicht zur Altersvorsorge für alle Selbstständigen eine soziale Wohltat sein? Beim Selbstständigen, der sich beim Gewerbeamt anmelden muss oder gar wie der Versicherungsvermittler eine Zulassung benötigt, bietet sich an, bei fehlendem Nachweis der Altersvorsorge die Zuverlässigkeit als Erlaubnis-Voraussetzung ebenso in Frage zu stellen, wie wenn er seine Steuern nicht zahlt, überschuldet ist oder wegen einer einschlägigen Straftat verurteilt.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Leistungsbereite Menschen in den Staub drücken, bis es quietscht”.

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