Viele haftungsrelevante Kriterien wurden nicht berücksichtigt

17.6.2024 – Welcher dieser 18 Anbieter mit Bestnoten hat denn die folgenden Leistungen mitversichert: Wurzeldurchwuchs an Ableitungsrohren. Muffenversatz an Ableitungsrohren. Verzicht auf Rückstauventil. Marktgarantieklausel (Best-Leistungs-Garantie – wobei hier die teils unverschämten Ausschlüsse unter die Lupe genommen werden müssten).

Warum wurden diese Kriterien nicht mitbewertet? Für einen Versicherungsmakler können diese fehlenden Einschlüsse im Schadenfall haftungsrelevat sein. Aber was nicht ist, kann ja in absehbarer Zukunft noch werden. Die Richtung stimmt jedenfalls.Und vielen Dank dafür.

Gerhard Göddecke

gg@gkz-online.de

zum Artikel: „Franke und Bornberg: Nicht einmal jeder zehnte Wohngebäude-Tarif ist „hervorragend“”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Erwin Daffner - Es geht um Rückstausicherungen. mehr ...

Schlagwörter zu diesem Artikel
Versicherungsmakler
WERBUNG
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

Ihr Wissen und Ihre Meinung sind gefragt

Ihre Leserbriefe können für andere Leser eine wesentliche Ergänzung zu unserer Berichterstattung sein. Bitte schreiben Sie Ihre Kommentare unter den Artikel in das dafür vorgesehene Eingabefeld.

Die Redaktion freut sich auch über Hintergrund- und Insiderinformationen, wenn sie nicht zur Veröffentlichung unter dem Namen des Informanten bestimmt ist. Wir sichern unseren Lesern absolute Vertraulichkeit zu. Schreiben Sie bitte an redaktion@versicherungsjournal.de.

Allgemeine Pressemitteilungen erbitten wir an meldungen@versicherungsjournal.de.

weitere Leserbriefe
WERBUNG