21.1.2021 – Die Hotels- und Gaststätten sind indes nur die Branchen, die schon wegen individuell dort aufgetretener Infektionen geschlossen werden können, und dafür bisher schon oft eine Betriebsschließungs-Versicherung (BSV) abgeschlossen haben. Sie sind jetzt auch von den Betriebsschließungen aufgrund Allgemeinverfügung betroffen – aber bei Weitem nicht die einzige dadurch geschädigte Branche.
Vielmehr bräuchten genauso auch viele andere Branchen eine ebensolche Absicherung des Betriebsschließungs-Risikos bei einer solchen Pandemie, aufgrund Allgemeinverfügung. So Kinos, Theater, Museen, Kitas, Friseure, Fitnesstudios, Sportstätten, Kosmetikläden, Bekleidungs- und Einrichtungsgeschäfte, Blumenhändler und viele andere Läden, soweit sie nicht einen Bedarf für Lebensmittel und gegebenenfalls andere Waren des täglichen Bedarf decken.
Diese Branchen sind ebenso betroffen wie Gastronomie und Hotels. Damit aber vervielfacht sich der monatliche Schaden von 7,5 Milliarden Euro für nur Hotels und Gaststätten auf ein Vielfaches. Wofür ja grundsätzlich dann auch ein BSV-Schutz gegen pandemiebedingte Betriebsschließung durch Allgemeinverfügung gebraucht würde.
Die Versicherungsbranche wird wohl kaum jemals für alle diese das bieten könnte, was erforderlich wäre. Vielmehr müsste weit mehr vorgebeugt werden, etwa wie Josef vor 4.000 Jahren riet, auf den Traum des Pharao von den „sieben dünnen Ähren, die verschlangen die sieben dicken Ähren”, zur „Zeit, die hernach kommt, denn sie wird sehr schwer sein”,
Peter Schramm
zum Artikel: „Wie sich pandemiebedingte Betriebsschließung versichern lässt”.
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