Video hilft der Gerechtigkeit

15.5.2018 – Endlich! Das Argument bezüglich des Datenschutzes ist doch sowieso hanebüchen. Wer sich in der Öffentlichkeit bewegt, wird gesehen. Wenn dies von einer Kamera festgehalten wird und diese Aufnahme auch noch völlig zufällig, ungeplant ohne ohne Absicht einer späteren Veröffentlichung festgehalten wird – wo ist da das Problem?

Das Interesse des Autofahrers, Unfallhergänge sauber dokumentieren zu können, muss da klar im Vordergrund stehen. Im Internet kursieren genug Dashcam-Videos, die genau diese Stärken beweisen: viele Unfälle können so oder so dargestellt werden, am Ende fehlt die Beweisbarkeit.

Liegt ein Video vor, kann Gerechtigkeit herrschen. Also: Daumen hoch, super Sache!

Dennis Keller

d.keller@versicherungsbuero-haiger.de

zum Artikel: „BGH entscheidet über Dashcam-Videos”.

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15.5.2018 – Jürgen Roth zum Artikel „BGH entscheidet über Dashcam-Videos” mehr ...
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