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Verursacher haftet sehr wohl

27.8.2019 – Hat man Worte? Weil ein „Minderjähriger” einen Unfallschaden verursacht hat, will niemand dafür einstehen?

Ich denke, dass der Verursacher sehr wohl – selbst unter Berücksichtigung des Alters – haftet. Damit wäre die Haftpflicht doch ersatzpflichtig.

Selbst wenn keine „Verletzung der Aufsichtspflicht“ vorliegt – wonach zunächst mal auszugehen wäre – müsste der Schaden ersetzt werden – gleich, von wem. Man kann doch nicht erwarten, dass der Lenker den Schaden trägt – oder?

Dass die Eltern nicht selbst haften, versteht sich angesichts der geschilderten Umständen von selbst. Aber wozu hat man dann eine „Haftpflicht“?

Ulrich Schilling

u.g.a.schilling@t-online.de

zum Artikel: „Das Kind und der Auffahrunfall”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Aufsichtspflicht · Haftpflichtversicherung
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