27.8.2019 – Hat man Worte? Weil ein „Minderjähriger” einen Unfallschaden verursacht hat, will niemand dafür einstehen?
Ich denke, dass der Verursacher sehr wohl – selbst unter Berücksichtigung des Alters – haftet. Damit wäre die Haftpflicht doch ersatzpflichtig.
Selbst wenn keine „Verletzung der Aufsichtspflicht“ vorliegt – wonach zunächst mal auszugehen wäre – müsste der Schaden ersetzt werden – gleich, von wem. Man kann doch nicht erwarten, dass der Lenker den Schaden trägt – oder?
Dass die Eltern nicht selbst haften, versteht sich angesichts der geschilderten Umständen von selbst. Aber wozu hat man dann eine „Haftpflicht“?
Ulrich Schilling
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