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Verstoß gegen Treu und Glauben

11.6.2018 – Betriebliche Altersversorgung: Dieses mit der heißen Nadel gestrickte Gesetz wurde im Nachhinein verabschiedet und verstößt eindeutig gegen Treu und Glauben. In der BRD ein einmaliger Vorgang.

Wann folgen den vielen Lippenbekenntnissen unserer Politiker zur Abschaffung der Doppelverbeitragung zur gesetzlichen Krankenversicherung endlich Taten?

Diese Abzockementalität ist unsozial und eines demokratischen Landes unwürdig .

Otto Tegethof

ottotegethoff@online.de

zum Artikel: „Doppelverbeitragung auf dem Prüfstand”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersversorgung · Betriebliche Altersversorgung · Doppelverbeitragung
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