WERBUNG

Verstoß gegen das Provisionsabgeabe-Verbot

8.10.2018 – Diese „Attacke” ist absolut berechtigt. Dies ist meiner Meinung nach ein eindeutiger Verstoß gegen das Provisionsabgabe-Verbot und unlauterer Wettbewerb. Ob die Datenschutzbestimmungen hier eingehalten wurden, wird bei der rechtlichen Überprüfung vielleicht auch gleich festgestellt werden.

Die Ausreden seitens Check24 finde ich schon etwas kindisch. in diesem Fall bin ich wirklich der Meinung, dass hier gehandelt werden muss. Wenn als Köder die eigene Provision genutzt wird, und dieser Köder sehr groß ist, dann hat der normale Wettbewerb keine Chance.

Peter Föll

foell@ino24.de

zum Artikel: „BVK fährt heftige Attacke gegen Check24”.

WERBUNG
Schlagwörter zu diesem Artikel
Provision · Provisionsabgabe · Vermittlerverband
WERBUNG
WERBUNG
Werben im Extrablatt

Mit einer Anzeige im Extrablatt erreichen Sie mehr als 12.500 Menschen im Versicherungsvertrieb, überwiegend ungebundene Vermittler. Über die Konditionen informieren die Mediadaten.

weitere Leserbriefe