Versicherungsnehmer benötigen keine Freigabe, sondern Kostenübernahme

22.7.2021 – „Wir konnten mit Augenmaß selber entscheiden, wann wir Hotelkosten anbieten.” Das ist doch eine vertraglich zugesicherte Leistung, sofern die Wohnung unbewohnbar ist. Und keine freiwillige Leistung.

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„Bestimmte Arbeiten konnten sofort freigegeben werden” Was bedeutet das? Dass nur die Schadenstelle verändert werden darf? Dass auch sofort eine Abschlagszahlung geleistet wurde? Welche Arbeiten konnten nicht freigegeben werden?

Was bedeutet eigentlich „freigeben”? Oft verwendet, selten hinterfragt. OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 18.04.2001 – 7 U 97/00: „Unter diesem Begriff ist zunächst allein zu verstehen, dass die Versicherung keine Einwände gegen die Durchführung der Reparatur hat, also insbesondere nicht etwa durch die Instandsetzung eine weitere Aufklärung des Sachverhaltes als unzulässig erschwert ansieht. ...

Zwar hat demgegenüber der Zeuge G. bekundet, es sei die übliche Verfahrensweise, dass bei Reparaturfreigabe durch eine Versicherung von dieser die Kosten übernommen werden. ... Das erlaubt aber nicht den Rückschluss, dass die Versicherung in den jeweiligen Fällen in ihren Reparaturfreigaben jeweils verbindliche Kostenübernahmeerklärungen gesehen haben.”

Der Versicherungsnehmer benötigt also keine Freigabe sondern eine Bestätigung der Kostenübernahme.

E. Daffner

daffner@gmx.de

zum Leserbrief: „Kann so aus Vermittlersicht nicht bestätigt werden”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

+Peter Schramm - Beweisvereitelung durch den Versicherungsnehmer. mehr ...

E. Daffner - Dem Versicherungsnehmer nützt die Freigabe eines Kostenangebots nichts. mehr ...

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