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Versicherungsmakler mit anderen Einkünften?

19.5.2017 – Für mich stellt sich die Frage, ob diejenigen, die weniger als 50.000 Euro Gewinn haben, nicht noch einer anderen Tätigkeit nachgehen, zum Beispiel als Finanzanlagenvermittler. Das scheint hier ja nicht berücksichtigt worden zu sein, oder?

Wenn man sieht, wie viele Zulassungen es da, zumindest bei den Maklern und Mehrfachagenten, gibt, und wenn man davon ausgeht, dass die meisten mit § 34 f auch eine Zulassung nach § 34 d haben, dann könnte das ganz andere Ergebnisse hervorbringen.

Volker Riegel

info@fonds-markt-leinfelden.de

zum Artikel: „So viel Gewinn erzielen Versicherungsvermittler”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Finanzanlagenvermittler · Versicherungsmakler · Versicherungsvermittler
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