Versicherungsmakler können Deckungslücken lösen

22.12.2020 – „In über 90 Prozent aller Fälle stellen wir fest, dass der Versicherungsschutz nicht bedarfsgerecht war.” Eine sehr gewagte Aussage. Gibt es dafür Beispiele?

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Wie haben die Versicherungsberater die Haftung eines Sondereigentümers für seine vermieteten Eigentumswohnungen oder den Rechtsschutzbedarf einer Wohnungseigentümer-Gemeinschaft oder die Haftung eines Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber gelöst?

Was ist den Versicherungsberatern bei der Prüfung der VGB 2008 Stand 01.01.2012 (VG 1a-12) der Signal Iduna Versicherung aufgefallen? Versicherungsmakler lösen oftmals Deckungslücken (auch vermeintliche) über Konzepte oder Rahmenvereinbarungen mit Versicherern. Wie machen das die Versicherungsberater?

E. Daffner

daffner@gmx.de

zum Leserbrief: „Gewerbeordnung lesen und verstehen”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Gewerbeordnung · Versicherungsberater · Versicherungsmakler
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