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Versicherungsleistung ohne versicherten Schaden nicht üblich

13.11.2019 – Muss der Versicherungsnehmer nicht grundsätzlich den Nachweis führen, dass ein versicherter Schaden vorliegt – völlig unabhängig davon, ob ein gleitender Neuwert vereinbart ist oder nicht?

In diesem Zusammenhang halte ich den Hinweis auf die Neuwertspitze ebenso für zwar in der Sache nicht falsch, aber völlig unerheblich. Versicherungsleistung ohne versicherten Schaden ist in der Gebäudeversicherung nach meiner Kenntnis nicht üblich.

Oliver Henkel

o.henkel@finanzgruen.de

zum Artikel: „Gleitende Neuwertversicherung: Beweislast bei Hagelschaden”.

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Gebäudeversicherung
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