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Versicherungsfremde Leistungen übersteigen den Bundeszuschuss

4.4.2018 – Diese versicherungsfremden Leistungen, welche die GKV auszahlt, übersteigen bei Weitem den pauschalen Steuerzuschuss der Bundesregierung. Sie können davon ausgehen, dass jede GKV froh darüber wäre, wenn diese Leistungen direkt durch den Staat oder durch die Versicherungsnehmer übernommen werden würden.

Im Übrigen handelt es sich bei entgangenen Beiträgen wegen beitragsfreier Mitgliedschaft nicht um Ausgaben, welche durch den Staat pauschal abgegolten werden – diese tragen alle GKVen aus Beitragsmitteln selbst (http://dipbt.bundestag.de/doc/brd/2004/0159-04.pdf).

Bewusst vermeidet der Gesetzgeber eine nähere Definition des Begriffs versicherungsfremde Leistungen. Aus Sicht des BMG sind Leistungen versicherungsfremd, die „familienpolitisch motiviert und von gesamtgesellschaftlichem Interesse sind”. Die GKV en bzw. alle gesetzlichen Beitragszahler erfüllen hier lediglich im Auftrag des Staates den „Sozialstaat” mit Leben.

Es stellt sich mir die Frage, wie sie die Leistungen Krankengeld, z. B. bei der Betreuung eines kranken Kindes unter zwölf Jahren, Empfängnisverhütung, Sterilisation und Schwangerschaftsabbruch, Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft wie z. B. ärztliche Betreuung, Hebammenhilfe, stationäre Entbindung und Mutterschaftsgeld, Betriebs-, Haushaltshilfe und häusliche Krankenpflege finanzieren würden.

Ich hoffe nicht über Beiträge, welche mit vorherigen Gesundheitsfragen, Sterbetafel und Rechnungszins kalkuliert werden.

Roland Schmidt

dkew@gmx.de

zum Leserbrief: „Wäre die GKV ein Unternehmen, existierte es schon viele Jahre nicht mehr”.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Gesetzliche Krankenversicherung · Rechnungszins · Sterbetafel
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