Versicherungsberater wird leistungsgerecht vergütet

3.12.2021 – Leider wird in solchen Leserbriefbeiträgen offenbar die Tätigkeit des Versicherungsberaters nicht begriffen. Der Versicherungsberater wird aufgesucht, weil jemand einen Beratungsbedarf hat oder Hilfe im Versicherungsfall benötigt. Zum Versicherungsvermittler geht man, wenn man einen Vertrag abschließen will. Das allein ist schon ein qualitativer Unterschied.

Der Versicherungsberater wird dann leistungsgerecht vergütet, für eben den Zeitaufwand – nicht in vollen Stunden – , den er aufwendet. Der Versicherungsvermittler erhält seine Provision/Courtage über viele Jahre und Jahrzehnte. Als laufende Provision/Courtage und/oder über die Dynamik.

Und am Ende des Berufslebens verkauft er seinen Bestand, wenn ihm dies möglich ist. Die Vergütung ist nicht leistungsgerecht, denn die Provision/Courtage erhält er auch dann noch, wenn der Verbraucher sich längst abgewendet hat und eben nicht mehr beraten wird.

Rüdiger Falken

r.falken@kanzlei-fsd.de

zum Leserbrief: „Auch Honorarberater können quersubventionieren”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Honorarberater · Maklercourtage · Provision · Versicherungsberater · Versicherungsvermittler
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