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Versicherungsbedingungen nicht gelesen

12.7.2021 – Die Makler, die die Domcura genannt haben, haben die Versicherungs-Bedingungen nicht gelesen oder haben ein sehr langes Beratungsprotokoll erstellt. Leerstand ist an zehn Stellen geregelt. Warum?

„Gebäudezubehör (siehe insbesondere die unter Nr. 2 aufgeführten Sachen (Definition siehe Nr. 5).” Umständlicher geht´s wohl nicht. Unter Nr. 2 sind überwiegend Sachen im Freien aufgeführt, also kein Gebäudezubehör gemäß Definition nach Nr. 5.

„Versichert sind Hausratbestandteile, die den Charakter von Gebäudebestandsteilen einnehmen, sofern der Versicherungsnehmer diese auf seine Kosten dem Mieter zur Verfügung gestellt hat.” Dann werden als Beispiel „Modul- bzw. Anbauküchen” genannt. Das sind aber niemals Gebäudebestandteile sondern Gebäudezubehör, das bereits versichert ist.

Regiekosten, wenn mindestens drei unterschiedliche Gewerke betroffen sind; üblich sind zwei Gewerke. Leckortungskosten sind nur auf 500,00 Euro begrenzt. Allerdings erschließt sich die Notwendigkeit nicht. Liegt ein Nässeschaden vor, muss die Ursache dafür ermittelt werden. Es liegen also nach § 10 Ziffer 2 versicherte Kosten der Ermittlung und Feststellung des (Nässe-) Schadens vor.

Hotelkosten stehen nur dem Versicherungsnehmer, nicht aber dem Mieter zu. Wer kommt für dessen Kosten auf? Kosten für einen Fehlalarm: „[...] für das gewaltsame Eindringen der Polizei, Feuerwehr oder andere Institutionen, die zur Hilfeleistung verpflichtet sind”. Und Privatpersonen dürfen nicht retten?

E. Daffner

daffner@gmx.de

zum Artikel: „Wohngebäude: An diese Anbieter liefern Makler das meiste Geschäft”.

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AVB · Beratungsprotokoll
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