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Versicherungs-Bedingungen haben sich nicht gravierend verändert

14.1.2022 – „[...] c) Der Versicherungsnehmer wird sich fragen, ob im Fall einer undichten Fuge zwischen einer Duschwanne und einer angrenzenden Wand Wasser aus ‚den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen‛ ausgetreten ist [...]”

Was hat dies mit einer bodenebenen Dusche zu tun? Tatsächlich wird es sich vorliegend um einen Altbau gehandelt haben, dessen Abdichtung noch nicht dem Stand der Technik entsprochen haben dürfte.

Die DIN 18534 regelt die Abdichtung von Dusche, Waschbecken und Badewanne. Danach ist eine Dusche erst dann fertig, wenn sie ausreichend abgedichtet ist. Daher ist Dietz immer noch aktuell: „Ausschlaggebend ist, daß das Wasser entgegen den technisch geplanten Ablauf und damit zugleich gegen den Willen des VN [...] bestimmungswidrig ausgetreten ist.“

Bei Neubauten wird es dieses Problem nicht mehr geben, da zwischenzeitlich keine Wartungsfugen mehr verbaut werden. Eine dauerhafte Abdichtung zwischen Badewanne bzw. Dusche und Wand ist zwischenzeitlich Stand der Technik.

Es haben sich also weder die Versicherungs-Bedingungen gravierend verändert, noch liegt es an neuen Badezimmer-Konstruktionen. Und auch das Homeoffice ist nicht Teil des Problems.

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Leserbrief: „Anpassungen nicht zu vermeiden”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Oliver Henkel - Auch bei Neubauten können Fugen undicht werden. mehr ...

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AVB · Technik
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