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Versicherung des Architekten hätte eintreten müssen

6.4.2021 – Ich staune! Um Rückstauschäden abzusichern, bedarf es einer vorhandenen und funktionierenden Rückstauklappe. Diese war nicht vorhanden, also kein Versicherungsschutz durch die Wohngebäude.

Aus meiner Sicht hätte hier ganz klar die Berufshaftpflicht-Versicherung des Architekten eintreten müssen, da dieser zumindest fahrlässig den Einbau der Klappe nicht kontrolliert hatte.

Nils Fischer

nilsfischer7@web.de

zum Artikel: „Wohngebäudeversicherung zahlt halbe Million für Rückstau”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

Peter Schramm - Rückstauklappe kann nicht dem Technikstand entsprochen haben. mehr ...

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Elementarschaden · Gebäudeversicherung
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