Versichertengemeinschaft ist vom Versicherer zu schützen

9.1.2025 – Vor über 90 Jahren ist auch in der privaten Versicherungswirtschaft das Interesse der Versichertengemeinschaft wesentlicher Gedanke geworden. Dies gemäß dem Grundsatz „Gemeinnutz geht über Eigennutz”.

Es handelt sich demgemäß nicht (nur) um eine individuelle Risikoübernahme einzelner individueller Risiken durch ein Versicherungsunternehmen über individuelle Verträge, wie es früheren liberaleren Vorstellungen entsprach. Sondern (auch besonders) um den Schutz des Einzelnen erst in seiner Versichertengemeinschaft.

Diese Versichertengemeinschaft wiederum ist vom Versicherer zu schützen, auch im Interesse niedriger Prämien. Und zwar insbesondere gegen eine eigennützige Ausnutzung durch einzelne Versicherte.

Dieser Gedanke des Schutzes der Versichertengemeinschaft ist bei Versicherungen verinnerlicht. Er geht auch in Gesetzgebung, Gerichtsurteile und zahlreiche Stellungnahmen ein.

Der Gedanke, es könne hier ein Gewinnstreben von Versicherungsunternehmen zugrundeliegen, ist eher fernliegend, denn das wäre doch Eigennutz seitens des Versicherers – vielmehr geht es um den Nutzen für die Versichertengemeinschaft.

Dass der Schutz der Versichertengemeinschaft auch dem Versicherer nutzt, ist eine zwangsläufige Nebenwirkung. Allerdings trifft dies hauptsächlich auf Deutschland zu. In Rechtssystemen mit liberalerem Hintergrund wie in den USA sind solche Vorstellungen von Versichertengemeinschaften nicht üblich. Dort geht es direkt um ein Gewinnstreben von Versicherungsunternehmen.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Leserbrief: „Regulierungen wird aus dem Weg gegangen”.

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