Versicherte würden sich bei Veröffentlichung sehr beklagen

8.2.2018 – Ich würde mich als Versicherungsnehmer wohl sehr beklagen, wenn die von meiner privaten Krankenversicherung (PKV) abgelehnte Behandlung inklusive Krankheitsbild veröffentlicht würde. Oder im Beschwerdefall die Versicherungssumme meines Hausrats deswegen öffenltich wird, weil ich mich über die Leistungskürzung wegen Unterversicherung beklage. Das geht wohl wirklich nicht.

Rainer Weckbacher

rweckbacher@aol.com

zum Leserbrief: „Nicht über lange Bearbeitungsdauer beschweren”.

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