21.6.2022 – Die Argumentation des Landgerichts ist doch völlig in Ordnung. Der Unfall war für den Vorfahrtberechtigten unabwendbar.
Warum soll der, der die Vorfahrt missachtete, dann auch noch 25 Prozent seines Schadens von dem Vorfahrtberechtigten bekommen?
Dem Versicherer ging es sicher nicht um Gerechtigkeit; er wollte nur Geld sparen. Jetzt muss er auch noch die Verfahrenskosten tragen. Leider wird das auf die Versicherungsnehmer umgelegt.
Erwin Daffner
zum Leserbrief: „Landgericht hat die Uhren wieder 40 Jahre zurück gedreht”.
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