Versicherer ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen

28.9.2017 – Im vorliegenden Fall mag die Entscheidung des Gerichts durchaus nachvollziehbar sein; insbesondere hatte er auch sein Fahrzeug ohne Zustimmung des Versicherers reparieren lassen.

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Man muss aber auch wissen, dass der Versicherer alleine aufgrund einer Schadenmeldung berechtigt ist, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Sogar dann, wenn die Schadenmeldung später zurückgezogen wird und der Versicherer überhaupt keine Entschädigung leistete.

Erwin Daffner

daffner@gmx.de

zum Artikel: „Verspätete Schadenmeldung mit teuren Folgen”.

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