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Versicherer hat Pflicht zur Schadenminderung nicht erfüllt

30.5.2018 – Mal ein Urteil, bei dem Recht und Gerechtigkeit umgesetzt wurden! Die Pflicht zur Schadenminderung wurde leider vom Versicherer nicht erfüllt. Die Gemeinschaft der Versicherten hat die erhöhten Kosten durch ineffiziente Arbeit der Schadenabteilung zu tragen – spätestens bei der nächsten, „notwendigen” Erhöhung der Versicherungsbeiträge.

Volker Arians

volker.arians@t-online.de

zum Artikel: „Von den Grenzen der Schadenminderungspflicht”.

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