Versicherer hat der Branche einen Bärendienst erwiesen

12.6.2020 – Dieses nun doch schon ältere Urteil war abzusehen. Für mich unverständlich, weshalb man deshalb als Versicherer (VR) bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) gegangen ist.

Da können die KH-VR dann zukünftig bei fast jedem Schaden mit Lackierarbeiten Beilackierungskosten erstatten. Da hat der VR, der diese Sache vor den BGH gebracht hat, der Branche einen (absehbaren) Bärendienst erwiesen.

Ralf Fohrer

ralf.fohrer@grundvers.de

zum Artikel: „Kfz-Haftpflicht: Wann Beilackierungskosten zu erstatten sind”.

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Bundesgerichtshof · Haftpflichtversicherung
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