Versicherer bieten Bestandskunden vermehrt Tarifumstellungen an

28.3.2018 – Einige Versicherer bieten den Bestandskunden jetzt vermehrt Umstellungen der Tarife zu angeblich besseren Bedingungen an. Diese zuerst einmal mit den alten Tarifbedingungen angepasst auf den Kunden zu vergleichen, das Kundeneinverständnis mittels umfangreicher Beratung und Protokollierung einzuholen und das Antragsverfahren durchzuführen, ist ein Prozess, der einem courtagepflichtigen Neuabschluss entspricht.

Einige Versicherer fassen jedoch diesen Vorgang als Betreuungspflicht des Maklers auf und honorieren mit null Euro. Bemerkung eines Maklerbetreuers dazu: Machen Sie doch, was Sie wollen, unsere Versicherung berät nicht und Sie sind schließlich der Sachwalter der Interessen des Kunden – also beraten Sie oder lassen es. Im Schadensfall sind Sie der Dumme.

Wie wahr! Frage: Was soll man machen? Den Kunden bezahlen zu lassen – nicht gestattet. Oder was sonst?

Thomas Oelmann

thomas.oelmann@gmx.com

zum Artikel: „Unfallversicherung: Gothaer führt Gefahrengruppen ein”.

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Berufsunfähigkeit · Bestandskunden
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