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Verquickung ist nicht ratsam

13.1.2003 – Die bAV als zusätzliche Säule der privaten Vorsorge ist sicher zu begrüßen, sie aber mit dieser zu verquicken ( Riester-Förderung) ist nicht ratsam.

In vielen Fällen ist ein Arbeitgeberwechsel, gerade auch bei notwendiger Mobilität, angeraten; die Mitnahme betrieblicher Anwartschaften kann sich dann als sehr problematisch erweisen!

Darüber hinaus können in den seltensten Fällen Ehepartner in die bAV einbezogen werden. Damit ist auch die Fortführung von Verträgen bei Tod problematisch. Seitens des von der Autorin empfohlenen Buches wird auf den hohen Verwaltungsaufwand beim Arbeitgeber bei der Riester-Rente hingewiesen.

Welcher Arbeitgeber setzt sich freiwillig diesem aus?

Fazit:„ So finanziell möglich, sollte die Direktversicherung als bAV genutzt und die Förderrente privat abgeschlossen werden“!

Deodat von Eickstedt

deodat.von.eickstedt@t-online.de

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Betriebliche Altersversorgung · Direktversicherung · Rente · Riester
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