26.3.2021 – „Für die Versicherungsbranche sieht er einen großen Imageschaden.” Wer hat das zu vertreten? Die Versicherer könnten dies doch jederzeit lösen.
Allerdings beziehen zu wenig Vermittler Stellung. Sie verhalten sich viel zu passiv – kämpfen nicht für die Interessen ihrer Kunden. Vielmehr haben sie bereits zu Beginn der Pandemie oftmals die Linie der Versicherer vertreten.
„Sehr überraschend findet der Wissenschaftler, dass einige Versicherer sogar dann, wenn Gewerbekunden bei bestehenden Verträgen nachgefragt haben, ob Covid-19 mitversichert sei und eine positive Auskunft bekommen hätten, später die Deckung ablehnten. „Diese Kunden haben in Verfahren natürlich gute Karten“, so Armbrüster.”
Warum? Eine telefonische Anfrage (bei wem?) ändert doch die Versicherungs-Bedingungen nicht. Bestenfalls könnte der Versicherungsnehmer Schadenersatz für die Falschauskunft erwarten. Dann müsste er aber nachweisen, was er getan hätte, wenn er eine korrekte Auskunft erhalten hätte. Er müsste dann wohl auch beweisen, dass er anderweitig Versicherungsschutz bekommen hätte.
E. Daffner
zum Artikel: „BdV-Wissenschaftstagung: Wie es mit der Pandemie weitergeht”.
Peter Schramm - Eine einfache Auskunft ist ganz unverbindlich. mehr ...
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