Vereinfachung könnte Kosten sparen

4.9.2018 – Die Auszahlung der Riesterzulagen sollte über die Finanzämter erfolgen. In den Finanzämtern sind alle relevanten Daten vorhanden beziehungsweise die rentenversicherungspflichtigen Einkommen könnten von den jeweiligen Rentenversicherungsträgern gemeldet werden. Die Finanzämter zahlen bereits die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage aus und nehmen die Günstigerprüfung bei Riester vor.

Generell sollte die Zahlung von Kinderzulagen an die Zahlung von Kindergeld geknüpft werden und nicht an die Bedingung, dass „Kindererziehungszeiten” innerhalb einer bestimmten Frist beantragt wurden.

Das Hauptproblem mit Zulagenrückforderungen und damit der Kostentreiber Nummer eins ist meiner Meinung nach aktuell die Rückforderung von Kinderzulagen auf Grund nicht erfolgter Beantragung von Kindererziehungszeiten. Ein enormer Arbeitsaufwand ist es dann, einen Festsetzungsantrag zu stellen. Hier kommt dann eine ganze Maschinerie in Gange, angefangen vom Berater über den Anbieter und die Zulagenstelle.

Durch die Vereinfachung der Zulagenbeantragung und Auszahlung könnten Kosten auf Seiten der Berater, Anbieter und vor allem der staatlichen Institutionen eingespart werden.

Axel Götz

axel.goetz@gsfranken.de

zum Artikel: „Riester-Zulagenstelle kostet jährlich über 100 Millionen Euro”.

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