Verbreitete negative Sicht auf Run-offs ist unberechtigt

31.8.2018 – Die Annahme, Run-off-Versicherer sollten wegen ihres im Mittel geringeren Anteils an Garantiezinsprodukten gemessen an der Bruttoprämie einen geringe Garantiezins-Verpflichtung haben, geht fehl. Denn erstens komm es dafür auf den Anteil am Deckungskapital an und zweitens auf den durchschnittlichen Garantiezins. Und beides liegt bei Versicherungen, die seit vielen Jahren kein Neugeschäft mit niedrigerem Garantiezins mehr gezeichnet haben, im Mittel doch höher als im übrigen Markt.

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Die deshalb höheren Zuführungen zur Zinszusatzreserve bereits zugunsten der Versicherten erklären dann auch, weshalb aus dem verbleibenden Bruttoüberschuss dann umso weniger der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugeführt werden muss. Diese ist im Übrigen sogar bei externen Run-off-Versicherern in absoluten Zahlen deutlich gestiegen, selbst wenn ihr Anteil abgenommen hat.

Das Bruttoergebnis hat nämlich zugenommen, was auch mit daran liegt, dass die Betriebskosten sinken. Dies anfangs auch deshalb, weil dies mit sofort günstigeren Leistungspauschalen vertraglich beim Verkauf vereinbart wird.

Wegen der im Run-off mangels Neuzugang abnehmenden Bestände sinken auch zwangsläufig die Anforderungen an das Eigenkapital, so dass hier kaum mehr etwas zugeführt werden muss – gegebenenfalls kann es sogar durch Rückzahlung an die Aktionäre reduziert werden. Bei zutreffender Sicht zeigt sich also, dass die verbreitete negative Sicht auf Run-offs – die sich dann wohl auch im Storno auswirkt – unberechtigt ist.

Peter Schramm

info@pkv-gutachter.de

zum Artikel: „Aktionäre kassieren bei Run-offs stärker”.

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