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Verbraucherschutz nicht Korrektiv einer unsachgemäßen Leistungsprüfung

16.3.2021 – Ich darf zitieren: „Absolutes Highlight ist aber, dass die Hannoversche bei Ablehnung im Leistungsfall eine Überprüfung über den Verbraucherschutz mit 500 Euro bezuschussen würde.”

Nun, bei genauer Betrachtung dieses „Gimmicks” lässt sich feststellen, dass eine zum Teil mehrstündige Auswertung einer Ordner-dicken Leistungsfallakte (zum Beispiel bei einem Selbstständigen) niemals für 500 Euro (inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer) oder für etwas mehr zu bewerkstelligen ist. Erst recht nicht, wenn abschließend noch ein mehrseitiges Gutachten erstellt werden muss.

Höchst fraglich ist, ob eine Bestätigung einer berechtigten Leistungsablehnung den Versicherungskunden in einem Gerichtsprozess weiterhilft. Auch sollte der Verbraucherschutz keinesfalls als Korrektiv einer unsachgemäßen Leistungsprüfung dienen. Und: Wenn eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Grundlage einer möglichen Leistungsablehnung sein sollte, können weder Verbraucherschutz oder wir Versicherungsberater außergerichtlich nicht (mehr) helfen, sondern nur noch ein Gericht.

Michael Ratzmann

info@kanzlei-ratzmann.de

zum Artikel: „Hannoversche nähert sich im BU-Markt dem Menschen”.

Leserbriefe zum Leserbrief:

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Verbraucherschutz · Versicherungsberater
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