Verbraucherschutz handelt hier mit großen Eigeninteressen

6.2.2018 – Die Forderung der Verbraucherschützer ist nicht neu und wird durch ständiges Wiederholen nicht besser. Besagte Studie aus den Niederlanden ist, wie heute fast alle Studien im Auftrag der Politik, nicht valide, also nicht aussagekräftig. Wie übrigens auch die Studie im Auftrag der Bundesregierung, die vor vielen Jahren als Basis für die Diskussion zur Honorarberatung diente.

Man muss bei dieser Diskussion sehen, dass der Verbraucherschutz hier mit großen Eigeninteressen handelt. Dort werden für die Beratung bis zu 150,00 Euro pro Stunde genommen. Die Qualität der Beratung entzieht sich einer Kontrolle, da der Verbraucherschutz keine Gewerbeerlaubnis besitzt. Also keine kontrollierte Sachkunde oder gar Weiterbildung, wie sie jeder Handelsvertreter nachweisen muss.

Und, ein Problem können die Verbraucherschützer auch nicht lösen, wovon 56 Prozent der Haushalte in Deutschland die Beratung bezahlen sollen, die maximal 2.000,00 Euro Nettohaushaltseinkommen haben. Die werden sehr häufig kostenlos beraten, von Handelsvertretern, die nur etwas verdienen, wenn sie einen Vertrag auch abschließen. Dafür beraten sie im Schnitt circa 2,5-Mal kostenlos für einen Abschluss.

Die Lösung des Verbraucherschutzes, vor ein paar Jahren zu hören, wäre, der Staat soll ein paar Milliönchen an den Verbraucherschutz überweisen. Kurz noch zur Qualität: In unseren Untersuchungen stellen wir regelmäßig fachliche Fehler in den Aussagen der Verbraucherschutz-Zentralen fest.

Rainer Stieber

rainer.stieber@mindtrace.de

zum Artikel: „Verbraucherzentrale fordert erneut Provisionsverbot”.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Honorarberatung · Provisionsverbot · Verbraucherschutz
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