Verbraucher müssen sich mit den Informationen befassen

10.11.2020 – Gerade bei Wohngebäude-Versicherungen geben sich Kunden sowohl preisempfindlich als auch angeblich wissend, was sie nicht wollen. Insofern ist der Hinweis des Lesers zum Verbraucherschutz nicht zielführend. Gerade Verbraucher sind in der Regel des Lesens mächtig und müssen sich halt auch mal mit den zur Verfügung gestellten Informationen befassen.

Günter Hübner

gue.huebner@arcor.de

zum Leserbrief: „Möglichkeit einer „Allgefahren-Versicherung””.

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Berufsunfähigkeit · Verbraucherschutz
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