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Urteil im Interesse der Krankenkasse

27.6.2018 – Könnte es auch möglich sein, dass dieses Urteil im Interesse der Krankenkasse selbst lag? Denn bisher durften derartige Kosten nicht übernommen werden, selbst wenn die „Führungskräfte” der Auffassung waren, dass sie übernommen werden sollten.

Denn letztlich erspart sich der Versicherer über diesen Weg die Kosten für den zusätzlichen Arztbesuch, incl. Untersuchen, etc., handelt also im Interesse der Versicherten.

Leistungen sind in der GKV an stringente Regeln gebunden. Hält sich ein Versicherer nicht an diese Regeln, würde der Finanzausgleich zwischen den Kassen nicht mehr fair ablaufen. Und deswegen hilft dieses Urteil der GKV, die zahlen möchte, aber nicht darf. Sie hat sich in diesem Fall, mit einem nicht obsiegenden Urteil, durchgesetzt.

Rainer Weckbacher

rweckbacher@aol.com

zum Leserbrief: „Kassenbeiträge unwirtschaftlich „verschleudert””.

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Gesetzliche Krankenversicherung
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