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Urteil des BGH nicht nachvollziehbar

6.2.2003 – Die Aussage des BdV-Geschäftsführers zu diesem Urteil kann ich nicht nachvollziehen. Oft ist der genaue Hergang gar nicht bekannt.

Unbestritten wird ja wohl sein, dass einer der Unfallbeteiligten das Rotlicht übersah. Dann muss derjenige doch eben darlegen, wie es dazu kam.

Kann er dazu nichts sagen, dann war er wohl sehr unaufmerksam, was den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zulässt.

 

Erwin Daffner

 

daffner@gmx.de  

 

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