21.7.2020 – Bemerkenswert finde ich, dass solche „Untersuchungen” immer noch Erwähnung finden.
Kurz zusammengefasst stellt sich der „Untersuchungs”-Prozess wie folgt dar: die Versicherer werden hinsichtlich Teile ihrer Kollektive befragt, ob sie ihre Überschüsse stabil gehalten haben. Dies erfolgt per einfachstem Formular. Bestätigt der Versicherer dies, wird er als stabil ausgezeichnet und darf mit dem Siegel des abfragenden Instituts werben.
Korrekt müsste es daher im zweiten Absatz des obigen Beitrags heißen: „Als beitragsstabil im Sinne der Umfrage gelten Versicherer, die ANGEBEN, in den letzten 20 Jahren ihre Überschussbeteiligung im Bestand nicht verringert ZU haben [...]”.
Aus meiner Sicht stellen sich die Unternehmen bei dieser „Untersuchung” die Zertifikate selbst aus.
Michael Franke
zum Artikel: „Infinma: Die beitragsstabilsten Berufsunfähigkeits-Versicherer”.
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