26.1.2021 – Sehr geehrter Herr Gierhartz, sind Sie betroffen? Sie zitieren hier das Grundgesetz, worum es hier geht ist jedoch Vertragsrecht.
Machen Sie sich bitte die Auswirkungen Ihrer Forderung bewusst: Menschen im Alter zwischen 20 und 60 müssen dann ordentlich mehr bezahlen, obwohl sie gut fahren. Während ältere Herrschaften, die gut fahren einerseits die besagte geringere KM-Leistung haben plus einen hohen Schadensfreiheitsrabatt, also geringe Prozente.
Mit Ihrer „Idee” führen Sie genau das herbei, was ein Beamter mit seiner Klage vor dem EUGH erreicht hat zur geschlechterdifferenzierung: Es wird für alle am Ende teurer. Und nicht nur das: Wenn Sie nun die „Älteren” einseitig entlasten werden diese doppelt belohnt. In jungeren Jahren schon wenig bezahlt und nun auch noch wieder entlastet. Ungerechter gehts nicht.
Richard Rahl
zum Leserbrief: „Lücke im Grundgesetz?”.
Peter Schramm - „Pay as you drive” könnte hier zielführend sein. mehr ...
Die BVK-Strukturanalyse 2020/2021 zeigt, wie zufrieden Vermittler mit ihrer Arbeit sind und wie es um ihre Wechsel-
bereitschaft steht.