26.1.2021 – Sehr geehrter Herr Gierhartz, sind Sie betroffen? Sie zitieren hier das Grundgesetz, worum es hier geht ist jedoch Vertragsrecht.
Machen Sie sich bitte die Auswirkungen Ihrer Forderung bewusst: Menschen im Alter zwischen 20 und 60 müssen dann ordentlich mehr bezahlen, obwohl sie gut fahren. Während ältere Herrschaften, die gut fahren einerseits die besagte geringere KM-Leistung haben plus einen hohen Schadensfreiheitsrabatt, also geringe Prozente.
Mit Ihrer „Idee” führen Sie genau das herbei, was ein Beamter mit seiner Klage vor dem EUGH erreicht hat zur geschlechterdifferenzierung: Es wird für alle am Ende teurer. Und nicht nur das: Wenn Sie nun die „Älteren” einseitig entlasten werden diese doppelt belohnt. In jungeren Jahren schon wenig bezahlt und nun auch noch wieder entlastet. Ungerechter gehts nicht.
Richard Rahl
zum Leserbrief: „Lücke im Grundgesetz?”.
Peter Schramm - „Pay as you drive” könnte hier zielführend sein. mehr ...
Der BVK ruft wieder Versicherungsmakler und -vertreter zur Teilnahme an der Online-Umfrage zu seiner „Strukturanalyse“ auf.
Machen auch Sie mit und helfen Sie dabei, ein aufschlussreiches Bild der betrieblichen und persönlichen Situation der Branche zeichnen zu können.
Nehmen Sie jetzt an der Umfrage (etwa 15 Minuten Zeitaufwand) teil!